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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und FOX Facility Services GmbH. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

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Preise und Zahlungsmodalitäten

Das Beratungsgespräch zwischen FOX Facility Services GmbH und dem Kunden ist unverbindlich und auch mit keinerlei Kosten verbunden. Offerten welche durch FOX Facility Services GmbH im Auftrag des Kunden erstellt werden sind unverbindlich und kostenlos. Wenn nicht anders mit dem Kunden vereinbart, haben sämtliche Offerten eine Gültigkeit von 14 Tagen. Mit der Annahme der unverbindliche Offerte durch den Kunden (online oder per E-Mail) kommt ein Vertragsverhältnis zwischen FOX Facility Services GmbH und dem Kunden zustande und der Kunde akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOX Facility Services GmbH. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich jeweils Ende eines Kalendermonats. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

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Leistungserbringung

FOX Facility Services GmbH verpflichtet sich zur Ausführung der im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen / Services unter ihrer Verantwortung. Dazu werden die erforderlichen Arbeitskräfte eingesetzt. FOX Facility Services GmbH sorgt für die Rekrutierung, die fachgerechte Ausbildung und die Einführung des Personals. Bei Abwesenheiten infolge von Unfall, Krankheit, Ferien, usw. sorgt FOX Facility Services GmbH für entsprechendes Aushilfspersonal. FOX Facility Services GmbH stellt eine Ansprechperson zur Verfügung welche dem Auftraggeber namentlich bekannt ist. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind während den mit dem Auftraggeber abgesprochenen und festgelegten Zeiten zu leisten. 

 

Personal

FOX Facility Services GmbH verpflichtet sich zu einer sozialen Personalpolitik unter Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge sowie zur vollständigen Abgeltung aller Sozialkosten an Behörden und Sozialpartner. Es ist dem Personal von FOX Facility Services GmbH verboten, Kinder und andere Familienmitglieder sowie nicht durch FOX Facility Services GmbH angestellte Personen in die Räumlichkeiten des Auftraggebers mitzunehmen. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeiter ein Alkohol- und Rauchverbot. Ebenso ist jegliche Benutzung von Betriebseinrichtungen wie Telefonanlagen, Kopierer, Fax, etc. untersagt. FOX Facility Services GmbH und seine Mitarbeiter sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Eigenheimes vom Auftraggeber zum Schweigen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer kein Personal abzuwerben.

 

Qualität,Umwelt und Arbeitssicherheit

Im prozessorientierten Managementsystem ist festgelegt, zu welchen Handlungen und Massnahmen sich FOX Facility Services GmbH verpflichtet. Gemeinsame Qualitätskontrollen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt. Bei festgestellten Qualitätsmängeln werden Korrekturmassnahmen unverzüglich eingeleitet.

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Haftpflicht 

Für alle anlässlich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden ist ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Schadenfall von Fr. 10’000’000 abgeschlossen. FOX Facility Services GmbH haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden. Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind oder Fr. 10’000’000 übersteigen sowie für reine Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von FOX Facility Services GmbH, jedoch gilt es auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen von FOX Facility Services GmbH.

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Schriftliche Mitteilungen

Schriftliche Mitteilungen können, wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, per E-Mail erfolgen.

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Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der FOX Facility Services GmbH, Brunnmattstrasse 6, 6048 Horw.

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 Letzte Aktualisierung: Jauar 2020 

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